Betreutes Wohnen
Aufnahme
Die Aufnahme neuer Klienten/Klientinnen in das ambulant Betreute Wohnen erfolgt, nachdem die örtliche Hilfeplankonferenz auf der Basis eines Individuellen Hilfeplanes den beantragten Hilfebedarf anerkannt hat, und die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den zuständigen Sozialhilfeträger zur Finanzierung der Maßnahme abgeschlossen ist.
Nicht aufgenommen werden Menschen, bei denen Suchtabhängigkeiten im Vordergrund stehen.

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